Grab- und Bestattungsarten

 

Es zählt der persönliche Wille

 

Wie und wo die Beisetzung stattfindet, ist in der Regel von den Wünschen des oder der Verstorbenen abhängig. Das erfordert allerdings, dass die verstorbene Person zu Lebzeiten ihre Wünsche dazu schriftlich oder mündlich äußert. Eine solche Willensbekundung heißt Bestattungsvorsorge.

Grabarten

Die Vorsorge enthält alle maßgeblichen Einzelheiten zur gewünschten Form der Bestattung. Wem das wichtig ist, sollte nicht versäumen, so früh wie möglich eine Bestattungsvorsorge zu erstellen. Gerne stehen wir auch für die gemeinsame Abfassung und Dokumentation einer Bestattungsvorsorge bereit.
 
Gibt es keine Vorsorge, bestimmen die Angehörigen über alle Aspekte der Bestattung. An erster Stelle steht dabei der Wille des hinterbliebenen Ehepartners, Lebensabschnittsgefährten oder der leiblichen Kinder.
 
Eine der wichtigsten Aspekte bei jeder Bestattung ist die Wahl der Bestattungsart. Die am häufigsten gewählten Formen sind:
 
•    Erdbestattung
•    Feuerbestattung

Für welche sich der oder die Verstorbene in der Bestattungsvorsorge entschieden hat, beziehungsweise die Angehörigen sich entscheiden, hängt von ganz persönlichen Anschauungen und Vorstellungen ab.

"Ganz gleich, welche Bestattungsform bevorzugt wird, ob Erd- oder Feuerbestattungen, wir führen jeden Wunsch gemäß dem Willen des Verstorbenen bzw. der Angehörigen durch."

Grabarten

Verschiedene Varianten: Die letzte Ruhestätte


In der Regel halten Friedhöfe viele Arten von Grabstätten bereit. Besonders bei der Entscheidung für eine Grabstätte gibt es hier wichtige Unterschiede bei den Ruhezeiten für Wahl- und Reihengräber.

Letzte Ruhestätte

Erdbestattung:

Die Erdbestattung findet in der Regel auf dem Friedhof in einem Reihengrab oder einem Wahlgrab statt. Gibt es ein Grab, das sich bereits in Familienbesitz befindet, ist zunächst die behördliche Prüfung erforderlich, ob darin eine weitere Bestattung zulässig ist.
 
Typische Merkmale einer Erdbestattung sind die Zeremonie in der Trauerhalle und die Verabschiedung am offenen Grab.

Feuerbestattung:

Bei dieser Form der Bestattung haben die Angehörigen die Wahl, die Trauerfeier vor der Kremation mit dem Sarg oder danach mit der Urne durchzuführen. Ist die Trauerfeier mit Sarg vorgesehen, erfolgt danach die Überführung ins Krematorium, wo die Kremation erfolgt.
 
Die Beisetzung der Urne erfolgt dann nach einer angemessenen Zeit der Trauer, allerdings spätestens innerhalb eines halben Jahres nach der Kremation im engsten Familienkreis. Dieser Abschied kann auch ohne Seelsorger vorgenommen werden.

Erfolgt zuerst die Kremation des Sarges, wird bei der folgenden Feier die Urne in der Aussegnungshalle aufgestellt. Die Beisetzung der Urne erfolgt nach der Trauerfeier.
 
Ob Sargbestattung oder Urnenbestattung – wir sind für die sorgfältige und einfühlsame Durchführung der Veranstaltung nach den Wünschen der verstorbenen Person oder der Angehörigen ein zuverlässiger und professioneller Partner. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne!

Reihengräber:

Hier handelt es sich um Grabstätten für Särge oder Urnen, die der Reihe nach belegt werden. Sie sind mit einer Ruhezeit, bei Urnenbestattungen in der Regel von fünfzehn und Sargbestattungen in der Regel von zwanzig Jahren, ausgestattet und werden danach aufgelöst. Bei Reihengräbern lässt sich zu Lebzeiten kein Nutzungsrecht erwerben. Man unterscheidet zwischen pflegefreien als auch individuellen Reihengräbern.

Wahlgräber:

Zahlreiche Friedhöfe halten bestimmte Grabfelder bereit, in denen sich Grabstätten für Särge oder Urnen frei wählen lassen. Die Ruhezeit beträgt auch hier für Urnenbestattungen mindestens fünfzehn Jahre und für Sargbestattungen in der Regel zwanzig Jahre. Das Nutzungsrecht kann hiervon abweichen und jederzeit verlängert werden. Es wird auch hier zwischen pflegefreien als auch individuellen Wahlgräbern unterschieden.