Gärtnerpflege

 

Gärtnergepflegtes Grabfeld

 

Für den Fall, dass Hinterbliebene die Grabpflege nicht selbst vornehmen können, gibt es in einem gärtnergepflegtem Grabfeld die Möglichkeit einer Dauergrabpflege.

Grabpflege

Bereits zu Lebzeiten, aber auch bei Todesfall kann eine Vereinbarung mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner e.G. über die Grabpflege vertraglich festgelegt werden. In einem solchen Fall erwerben Sie für die letzte Ruhestätte ein Nutzungsrecht und schließen zusätzlich die sogenannte Pflegevereinbarung bei der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner e.G. ab. Das schafft die Sicherheit, dass das Grab über Jahre hinaus in einem gepflegten Zustand verbleibt. Die entsprechende Pflegepauschale fällt beim Erwerb der Grabstelle an und umfasst die Dauer der Ruhezeit.
 
Neben der Dauergrabpflege gibt es auf dem Grabfeld individuelle Möglichkeiten der Grabkennzeichnung, wie Grabkreuz, Grabstein, Grabplatte und Beschriftung auf der Trockenmauer.