Friedhofspflicht


Friedhofspflicht – kein Hindernis für alternative Formen


Wie in Österreich und der Slowakei besteht in Deutschland die gesetzliche Friedhofspflicht – eine Vorschrift, die in den anderen europäischen Ländern bereits aufgehoben wurde. Diese besagt, dass Bestattungen auf einem Friedhof durchgeführt werden müssen.

Alternative Bestattungsform

Befürworter der Friedhofspflicht haben für ihren Standpunkt gute Gründe: Die Friedhofspflicht fungiert als Schutz der Bestattungskultur und betont den Friedhof als öffentlich zugänglichen Trauerort. Auch gewährleistet die Friedhofspflicht, dass die Überreste Verstorbener nach Ablauf der festgelegten Ruhezeit pietätvoll bestattet bleiben.
 
Diese Argumente sind nicht von der Hand zu weisen. Allerdings belegen die gesellschaftlichen Veränderungen der letzten Jahrzehnte, dass alternative Bestattungsformen ebenfalls in der Lage sind, Würde und Pietät hochzuhalten. Den besten Beleg dafür, dass eine Liberalisierung des Bestattungsrechts den Zeichen der Zeit entspricht, liefert der Gesetzgeber selbst, denn er sieht mittlerweile eine Reihe von Ausnahmen vor, die auch in Deutschland alternative Bestattungsformen möglich machen.
 
So ist in Deutschland neben der Friedhofsbestattung seit 1934 auch die Seebestattung zulässig, dass allerdings nur auf hoher See. Hinzugekommen sind die Baumbestattung, die Friedwaldbestattung, die Diamantbestattung und die Berg- oder Felsbestattung. Es stehen also zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, genau die Bestattung durchzuführen, die Sie sich vorstellen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne!