Erste Schritte

 

Was zählt und worauf es ankommt

 

Verstirbt eine Person zu Hause, ist es sehr zu empfehlen, dass Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen. Das Bestattungsinstitut Koller leitet dann die notwendigen Schritte ein und trifft alle erforderlichen Maßnahmen. Falls Sie selbst aktiv werden wollen, müssen Sie umgehend einen Arzt anrufen, der die Leichenschau durchführt.

Todesbescheinigung

In der Regel ist dies der Hausarzt; falls er nicht erreichbar sein sollte, wenden Sie sich an den ärztlichen Notdienst. Bei einem nicht natürlichen Tod muss außerdem die zuständige Polizeidienststelle benachrichtigt werden. Der Arzt stellt eine Todesbescheinigung aus, die für die Überführung und Bestattung des Verstorbenen zwingend benötigt wird.

Spätestens 36 Stunden nach Todeseintritt sollte ein Bestattungsinstitut mit der Überführung und der Bestattung des Leichnams beauftragt werden. Parallel empfiehlt es sich, die engsten Angehörigen und ggf. den Arbeitgeber des Verstorbenen zu informieren.

Verstirbt eine Person im Krankenhaus oder Pflegeheim, leitet üblicherweise das Personal die oben genannten ersten Schritte ein. Natürlich treffen die Angehörigen auch in diesem Fall die Wahl des zu beauftragenden Bestattungsinstituts.

Erforderliche Dokumente bereithalten

 

Sie sollten einige Dokumente bereithalten, die für die Anzeige des Todesfalls beim Standesamt erforderlich sind. Nur durch deren Vorlage kann eine Sterbeurkunde ausgestellt werden.

Folgende Dokumente werden für das Standesamt benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass der Sterbefall anzeigenden Person
  • Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung des Arztes
  • Personenstandsurkunden: bei Ledigen die Geburtsurkunde, bei Verheirateten die Heiratsurkunde, bei verwitweten Verheirateten die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten und bei Geschiedenen die Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil.

Selbstredend kümmern wir uns für Sie um die Erstellung einer Sterbeurkunde und übergeben Ihnen diese so schnell wie möglich. Kopien der Sterbeurkunde werden im Übrigen für Renten-, Kranken- und Lebensversicherungen sowie das Nachlassgericht benötigt (in Bayern und Baden-Württemberg wird dieses von Amts wegen direkt verständigt).

Über die genannten Dokumente hinaus sind noch folgende Unterlagen (soweit vorhanden) von Relevanz:

  • Mitgliedskarte der Krankenkasse
  • aktueller Rentenbescheid
  • Versicherungspolicen, insbesondere von Lebensversicherungen (Sterbefälle müssen meist innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden)
  • Urkunde über das Nutzungsrecht an einer vorhandenen Grabstätte
  • Bestattungsverfügung

Sollten bestimmte Papiere nicht vorhanden sein, sind wir jederzeit bei deren Beschaffung behilflich. Gerne unterstützen und beraten wir Sie auch bei notwendigen Behördengängen und Antragsstellungen.

Bestattungsservice

 

Wie kann Sie das Bestattungsinstitut Koller unterstützen?

 
Todesbescheinigung

Unsere Leistungen gehen weit über den reinen Bestattungsservice hinaus. Wir setzen alles daran, Angehörige soweit wie möglich zu entlasten und in all dem zu unterstützen, was im Sterbefall an Aufgaben anfällt und an Maßnahmen erledigt werden muss.


Auf Wunsch nimmt das Bestattungsinstitut Koller im Trauerfall Hinterbliebenen einen Großteil der zu erledigenden Formalitäten ab. Wir sind bei der Beschaffung von Dokumenten, wie der Sterbeurkunde, behilflich, geben Hinweise zu unvermeidlichen Antragsstellungen bei Versicherungen oder stehen beratend bei allen notwendigen Maßnahmen, wie der Organisation der späteren Grabpflege, zur Seite.